Effektivzinsrechner Effektivzinsen: Dieser Rechner kann noch mehr

Auf die Effektivzinsen kommt es an – deshalb werden die Banken über die Preisangabenverordnung (PANgV) verpflichtet, diese Zinsen anzugeben. Doch nicht immer reichen die Effektivzinsen, um verschiedene Angebote sinnvoll miteinander vergleichen zu können. Deshalb können Sie mit diesem Effektivzins-Rechner auch Kosten in die Berechnung integrieren, die nach der PAngV nicht einfließen müssen. Zu nennen sind etwa Schätzkosten, Bereitstellungszinsen oder andere Entgelte. Auch ein Tilgungsverlauf für die Dauer der Zinsgültigkeit ist enthalten.

Effektivzinsrechner

Die Leistungen des Effektivzins-Rechners von FMH:

  1. Effektivzinsberechnung laut PAngV (Grundlage 365 Tage mit täglicher Verzinsung)
  2. Effektivzinsberechnung inklusive weiterer Kosten
  3. Berechnung der monatlichen Rate
  4. Ermittlung der Restschuld
  5. Tilgungsverlauf
  6. Effektivzinsberechnung über gesamte Finanzierungszeit laut neuer Verbraucherkredit-Richtlinie
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Effektivzinsrechner

Basisdaten zum Darlehen

  • (Monatsende)
  • % p.a.
  • Jahre Monate
  • Tage

Zusätzliche Gebühren und Entgelte

 
laut Preisangabenverordnung (PAngV)
 
1. Kosten, die im Effektivzins laut PAngV enthalten sind.
  • %
  •   % vom Darlehen oder
 
2. Kosten, die laut PAngV nicht berücksichtigt werden müssen.
  •   % vom Darlehen oder
  •  
  •  

Rückzahlung des Darlehens

  • Mit welcher Tilgung soll gerechnet werden?
  • € Ratenhöhe
  • Jahre Monate
  • Tilgung des Darlehens in einem Betrag in
  • Jahren Monaten

Vorgaben für Zeit nach der Zinsbindung

  • Rechnerischer Sollzinssatz nach dem Ende der Sollzinsbindung % p.a.

Grundschuldkosten



Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Je nach Angebot werden auch Darlehen mit geringerer Auszahlung (wegen Disagio oder Bearbeitungsgebühr) vereinbart. Wer andere Kreditnebenkosten in der Effektivzinsberechnung berücksichtigen möchte, kann dies durch Reduzierung des Auszahlungsprozentsatzes oder des Auszahlungsbetrages machen. Laut PAngV muß aber nur die Bearbeitungsgebühr in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt werden. Die reduzierte Auszahlung wird hier immer auf die Dauer der Sollzinsbindung verteilt.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.

Einige Banken wollen die Raten z.B. am Monatsanfang haben und verbuchen die Leistungen erst am Monatsende. In diesem Fall hätte man 30 Tage Vorschüssigkeit. Die Rate musste 30 Tage vor Gutschrift gezahlt werden. Diese vorschüssige oder vorfällige Zahlung erhöht den Effektivzins. Ganz wenige Banken, aber einige Versicherungen, erwarten die Ratenzahlung am Anfang des Quartals und schreiben die Zins- und Tilgungsleistung erst 90 Tage später (Quartalsende) dem Darlehenskonto gut.
Die meisten Banken verbuchen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen sofort auf dem Konto. Sie haben keine Vorschüssigkeit bei der Ratenzahlung. In diesem Fall heißt es bei der Vorschüssigkeit: 0 Tage.

Wenn Sie die anfallenden Bereitstellungszinsen berechnen wollen, ist immer ein Auszahlplan notwendig, der aber bei Bauvorhaben selten verbindlich sein wird.

Dies könnten zum Beispiel die Kosten für eine Restschuldversicherung sein oder andere Entgelte, die den Kredit verteuern.

In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und -verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Eine Ratenzahlung oder Zins- und Tilgungsverrechnung, die nur halbjährlich oder jährlich erfolgt, kann bei dieser Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigt werden. Sie wird auch fast nie angewandt.

Die meisten Darlehensverträge unterstellen nach dem Ende der Sollzinsbindung, dass mit dem gleichen Sollzins weiter gerechnet wird. Dies ist extrem unrealistisch, aber der Gesetzgeber erlaubt es. Hier können Sie den von Ihnen vermuteten Sollzins eintragen.

Jährlicher Effektivzins für die Dauer der Sollzinsbindung

ohne Grundschuldkosten 5,12 %
inklusive Grundschuldkosten 5,12 %

Jährlicher Effektivzins für die Dauer der gesamten Finanzierungszeit

(nach der Zinsbindung wird mit 5,00 % bis zum Ende weiter gerechnet)
ohne Grundschuldkosten 5,12 %
inklusive Grundschuldkosten 5,12 %

Angaben zu Raten, Kosten und Restschuld

Während der
Sollzinsbindung
Während der gesamten Finanzierungszeit
Rate (Zins+Tilgung): 500,00 Euro anschließend 500,00 Euro
Anzahl der Raten: 120 431
Zinskosten: 47.059,84 Euro 115.459,16 Euro
Restschuld: 87.059,84 Euro 0,00 Euro

Berücksichtigte Grundschuldkosten   0,00 Euro

Zum Notar- und Grundbuchrechner


In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und -verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Eine Ratenzahlung oder Zins- und Tilgungsverrechnung, die nur halbjährlich oder jährlich erfolgt, kann bei dieser Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigt werden. Sie wird auch fast nie angewandt.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass die Ratenhöhe zur Zinszahlung nicht ausreicht, wird die Rate auf die Zinshöhe angehoben.

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie sieht vor, dass in Zukunft auch die Kosten für die Grundschuldeintragung im Effektivzins mit berücksichtigt werden. Daher haben wir dies schon einmal vorgesehen, damit Sie den künftigen Unterschied sehen, ohne dass es Auswirkung auf die tatsächlichen Kosten hat.

Es werden laut Gesetzgeber nur die Grundbuchkosten für die Grundschuldeintragung berücksichtigt, nicht die meist anfallenden Notarkosten für diesen Vorgang.

Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.

Zins ist nicht gleich Zins: Was Sie zum Effektivzins und dessen Bedeutung für die Baufinanzierung wissen müssen

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Kaum ein angehender Immobilienbesitzer schafft das ohne einen Kredit. Einen passenden können Sie in unserem Immobilienkredit-Vergleich finden. Da solche Hypothekendarlehen über viele Jahre bedient werden müssen, sind die günstigen Konditionen elementar. Doch auf was müssen Sie als Bauherr oder Käufer achten?

Der wohl wichtigste Faktor bei der Baufinanzierung ist der jährliche Effektivzins. Er sagt aus, wie hoch die tatsächlichen Kosten eines Hypothekendarlehens sind. Denn Effektivzinsen berücksichtigen nicht nur den Sollzins (früher auch Nominalzins genannt), den die Banken für den Verleih der Darlehenssumme verlangen. Er bezieht auch weitere Faktoren wie Gebühren, Provisionen und eventuelle Kreditversicherungen mit ein. Extrem wichtig ist zudem der Zahlungsrhythmus. Er sagt aus, wann die Raten zu bezahlen sind und wann die Tilgung dem Konto gutgeschrieben wird. Seit 2016 müssen Banken und alle anderen Geldgeber bei Baudarlehen zudem die Kosten für die Grundbucheintragung des Baukredites in der Effektivzinsangabe berücksichtigen. Je höher die Grundbuchkosten, desto höher steigt der Effektivzins – siehe dazu auch unseren separaten Grundbuchrechner.

Besonderheiten bei kurzer Zinsbindung

Dank all dieser Komponenten bietet der Effektivzins einen Überblick über die gesamten finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Finanzierung. Gut zu wissen: Ist die Zinsbindung kürzer als die Darlehenslaufzeit, spricht man vom anfänglichen jährlichen Effektivzins, weil die Zinsangabe dann nur für diesen gilt. Zur Angabe des korrekten Effektivzinssatzes sind die Banken laut Gesetz verpflichtet, andernfalls ist der Kreditvertrag ungültig. Daher lohnt es sich, auch den jährlichen Effektivzins nachzuprüfen und Auswirkungen auf den Effektivzins nachzuvollziehen.

Die vorgeschriebenen Berechnungsmethoden sind nicht immer ideal

Die Berechnung des Effektivzinses bei Baufinanzierungen müssen Banken auf Basis der Richtlinien und Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) durchführen. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass Effektivzinsen transparent und vergleichbar sind. Denn nur so können Verbrauchern fundierte Entscheidungen treffen und die für sie am besten geeignete Baufinanzierung wählen. Richtig kompliziert wird die Effektivzinsberechnung, wenn statt normaler Tilgung ein neuer Bausparvertrag eingesetzt werden soll. Banken und Bausparkassen sind zwar verpflichtet einen Gesamteffektivzins auszuweisen, aber auch hier lohnt es sich die Bankangabe zu kontrollieren, was Sie mit unserem Gesamteffektivzins-Rechner selbst machen können.

Doch auch wenn die Vorgaben der PAngV durchaus sinnvoll sind – sie erfassen leider nicht alle denkbaren Kostentreiber bei der Baufinanzierung. Die PAngV alleine reicht deshalb nicht immer, um Angebote sinnvoll vergleichen zu können.

Sie wünschen sich einen wirklich umfassenden Vergleich? Mit unserem Effektivzins-Rechner können Sie auch solche Kosten in die Berechnung integrieren, die nach der PAngV nicht zu berücksichtigen sind. Dies ermöglicht einen noch besseren Vergleich von vermeintlich ähnlichen Angeboten. Zu Vergleichszwecken können Sie bei uns auch Schätzkosten, Bereitstellungszinsen oder andere Entgelte in die eigene Berechnung miteinbeziehen. In unserem Effektivzinsrechner können Sie sich zudem den Tilgungsverlauf für die Dauer der Zinsbindung anzeigen lassen. Allerdings wer den Tilgungsverlauf sich ganz genau ansehen will, sollte dazu unseren Tilgungsrechner nutzen.

Bausparkassen sind nicht dazu verpflichtet, einen Gesamt-Effektivzins anzugeben. Mit dem Gesamt-Effektivzins-Rechner der FMH-Finanzberatung werden Bauspar-Kombi-Darlehen dennoch vergleichbar.

FAQ zum Thema Effektivzins bei Baufinanzierungen

Was ist der Effektivzins bei einer Baufinanzierung?

Der Effektivzins bei einer Baufinanzierung ist der tatsächliche Zinssatz, den Sie über die gesamte Laufzeit des Hypothekendarlehens zahlen werden. Er berücksichtigt neben dem Sollzins auch weitere Kosten wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren und Gutschriften. Ebenfalls in Ansatz gebracht wird, wann die Zinsen bezahlt werden und wann eine Tilgung dem Konto gutgeschrieben wird. Wenn eine Risikoversicherung Pflicht ist für die Kreditvergabe, sind auch diese Kosten in der Effektivzinsberechnung zu berücksichtigen.

Warum ist der Effektivzins bei einer Baufinanzierung so wichtig?

Weil nur er Sie in die Lage versetzt, die Gesamtkosten einer Baufinanzierung zu erfassen, verschiedene Angebote von Banken und Finanzinstituten zu vergleichen und die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrem Hypothekendarlehen zu ermitteln.

Wie wird der Effektivzins bei einer Baufinanzierung berechnet?

Die Berechnung des Effektivzinses bei einer Baufinanzierung erfolgt nach den Richtlinien und Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV). Sie beinhaltet den nominalen Zinssatz (Sollzins) sowie Bearbeitungsgebühren und Zahlungsmodalitäten.

Welche Kosten werden in den Effektivzins bei einer Baufinanzierung einbezogen?

Der Effektivzins bei einer Baufinanzierung umfasst neben dem Sollzins auch andere Kosten, zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, in Einzelfällen auch Kreditversicherungen und die Zinsverrechnungen und Tilgungsgutschriften. Auch diese Posten sind wichtig, weil diese den Zahlungsfluss enorm beeinflussen und verteuern können.

Warum ist es wichtig, den Effektivzins bei einer Baufinanzierung zu vergleichen?

Der Vergleich des Effektivzinses bei verschiedenen Baufinanzierungsangeboten ermöglicht es Ihnen, das kostengünstigste Darlehen für Ihr Haus zu finden. Ein niedrigerer Effektivzins spart Ihnen langfristig einige hundert oder auch tausend Euro, weil eine verbraucherfreundliche Zahlungsweise, selbst bei gleichem Sollzins, Vorteile bringt.

Wo finde ich den Effektivzins bei einer Baufinanzierung?

Der Effektivzins muss bei jedem Kreditangebot genannt werden. Fehlt die Angabe des jährlichen Effektivzinssatzes ist der Darlehensvertrag ungültig. Bei Baufinanzierungsdarlehen läuft der Kreditvertrag meist länger als die Zinsbindung, für die der Effektivzins ausgewiesen werden muss. Weil dieser dann aber nicht über die gesamte Finanzierungszeit gültig ist, spricht man hier dann vom anfänglichen jährlichen Effektivzins.

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?

Der Sollzins und Effektivzins wären identisch hoch, wenn die Raten (Zins plus Tilgung) am Jahresende in einer Rate zu zahlen wären und keine Bearbeitungsgebühren erhoben würden. Weil aber die Raten meist monatlich zu bezahlen sind, entgeht dem Kunden ein Zinsvorteil gegenüber der Zahlung am Jahresende und dies verteuert den Kredit und führt somit auch ohne Bearbeitungsgebühren zu einem höheren effektiven Jahreszins als der Sollzins es ausdrückt.